Jeder Mensch hat ein
Recht auf ein gewaltfreies
Leben.

Every person has the right to a life free of violence.

Das heißt:

  • Edas Recht Nein zu sagen – auch in einer Partnerschaft.
  • Edas Recht, mit Respekt behandelt und ernst genommen zu werden.
  • Edas Recht, sich von einem Partner zu trennen.

Suchen Sie nicht die Schuld bei sich selbst. Es gibt keine Rechtfertigung, andere Menschen zu bedrohen oder zu schlagen. Die Verantwortung trägt der Gewalttäter, nicht Sie!

Sie sind von Gewalt betroffen?

Are you affected by violence?

Ihr Lebenspartner oder Ex-Lebenspartner:

  • Ebeleidigt Sie und macht Sie bei Freundinnen, Freunden oder Familienmitgliedern schlecht.
  • Esperrt Sie ein.
  • Edroht damit Sie, Ihre Kinder, Verwandte, Freundinnen, Freunde, Haustiere oder sich selbst zu verletzen.
  • Eschlägt, stößt, schubst, beißt Sie.
  • Everfolgt, belästigt oder terrorisiert Sie.

Sie bekommen Hilfe!

You get help!

Es gibt das Gewaltschutzgesetz. Das stärkt Ihre Rechte als Opfer von Gewalt. Auf Ihren Antrag hin, kann das Gericht den Gewalttäter für sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung weisen, auch wenn er der Mieter oder Eigentümer ist.

Das Gericht kann ein Kontakt- und Näherungsverbot
erlassen. Dem Täter wird verboten:

  • Edie Wohnung zu betreten.
  • Esich Ihnen, den Kindern oder der Wohnung nicht zu nähern.
  • EKontakt mit Ihnen aufzunehmen über Anrufe, Briefe, E-Mails oder SMS.
Die BIss kann Sie dazu beraten. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Beratungs- & Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt

Counseling & intervention center
against domestic violence

Sie können sich bei der BIss melden:
  • Enach einem Polizeieinsatz.
  • Ewenn Sie über Ihre Rechte informiert werden wollen.
  • Ewenn Sie mit uns einen individuellen Sicherheitsplan erarbeiten möchten.
  • Ewenn Sie zum Gericht begleitet werden wollen, um Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen.
  • Ewenn Sie weitere Beratungsangebote suchen, für sich und Ihre Kinder.

Das können Sie
im Notfall tun

Call in an emergency

  • Sie erreichen uns unter:
    Telefon: 05371 9451 384
    Bürozeiten: Mo. und Do. von 13 – 15 Uhr
  • Die Polizei verständigen Sie unter:
    Telefon: 110 (vor allem außerhalb unserer
    Bürozeiten)
  • Bundesweite Hilfetelefon anrufen:
    Telefon: 08000 116 016 (Dort bekommen
    Sie rund um die Uhr Rat und Hilfe. Auch an
    Wochenenden und Feiertagen)

Kontakt

Contact

BIss Gifhorn
Beratungs- & Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt
Steinweg 4
38518 Gifhorn

Tel.: 05371 9451 384
E-Mail: biss@caritas-gifhorn.de

Einfach anrufen:
montags von 13 – 15 Uhr
donnerstags von 13 – 15 Uhr